Versichertenkarte

  • Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, zu jedem Termin Ihre Versichertenkarte bzw. einen Versicherungsnachweis mitzubringen. Vor allem zu Beginn jedes neuen Quartales (1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) ist das Einlesen der Versichertenkarte gesetzlich vorgeschrieben. Wir können sonst auch keine Rezepte oder Überweisungen erstellen.

  • Bitte beachten Sie die Gültigkeitsdauer ihrer Versichertenkarte und wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Krankenkasse, falls Sie eine neue benötigen.

  • Ohne gültige gesetzliche Versichertenkarte bzw. Versicherungsnachweis können wir Sie als Privatpatient behandeln. Die privatärztliche Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).