Corona-Impfung

-Wir richten uns bei allen Impfungen grundsätzlich nach den offiziellen, für Deutschland geltenden, Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch Institut).

-Wir führen keine Impfungen von unter 12-jährigen Personen durch. Für Kinder unter 12 wenden Sie sich an den Kinderarzt.

-Ab Herbst werden wir Corona-Auffrischimpfungen in der Praxis anbieten. Auf Wunsch gerne zusammen mit der Grippeimpfung.

 

Die aktuellen Impfempfehlungen:

Siehe: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_STIKO_Empfehlungen.html

Die epidemiologische Situation von COVID-19 hat sich mittlerweile stark verändert. SARS-CoV-2 ist von der pandemischen in die endemische Phase übergegangen, d.h. das Virus zirkuliert weiterhin in der Bevölkerung.

Die dominierenden Omikron-Varianten sowie die hohe Immunität durch Impfungen und Infektionen in der Bevölkerung haben dazu geführt, dass heute deutlich weniger schwere Verläufe und Langzeitfolgen (wie Long-/ Post-Covid) auftreten als noch vor bspw. 2 Jahren. Das ist auch ein Erfolg der Impfung, die auch zukünftig wichtig für den Schutz der Bevölkerung bleibt.

 

Das Ziel der STIKO-Impfempfehlungen zur COVID-19-Impfung ist weiterhin:

·        schwere COVID-19-Verläufe (Hospitalisierungen und Todesfälle) zu verhindern,

·        mögliche Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen in der gesamten Bevölkerung so weit wie möglich zu reduzieren,

·        Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen.

 

Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung grundsätzlich für alle ab 18 Jahren:

Die STIKO empfiehlt für alle Erwachsenen ab 18 Jahren (inkl. Schwangere) die Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung, um eine Basisimmunität aufzubauen. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch die Impfung erfolgen. So kann eine bestmögliche Basisimmunität aufgebaut werden. Die Kombination aus Impfung und Infektion (hybride Immunität), verleiht einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen nach SARS-CoV-2-Infektionen, der auf Basis der bisher verfügbaren Untersuchungen mindestens 12 Monate anhält.

 

Die Auffrischimpfung soll möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden.

 

Jährliche Auffrischimpfungen im Herbst:

für die nachfolgend genannten Personengruppen wird zusätzlich zur Basisimmunität eine jährliche Auffrischimpfung empfohlen. Daten zur Wirksamkeit zeigen, dass in der Regel der Schutz vor schwerer Erkrankung mindestens 12 Monate anhält. Da die Impfstoffwirksamkeit in den ersten Monaten nach der letzten Impfung am höchsten ist, sollte eine weitere Auffrischimpfung – wenn möglich – im Herbst erfolgen, um einen bestmöglichen Schutz während einer erwartbaren Infektionssaison zu erreichen. Im Herbst könnte zudem – sofern eine Indikation vorliegt – am selben Termin auch gegen saisonale Influenza geimpft werden.

 

1.Alle Personen im Alter ab 60 Jahren sind grundsätzlich stärker gefährdet, nach einer SARS-CoV-2-Infektion schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben, wobei das Risiko einer ernsten Erkrankung in dieser Altersgruppe mit fortschreitendem Alter kontinuierlich zunimmt.

 

2.Immundefiziente Personen jeglichen Alters

 

3.Personen mit bestimmten Grundkrankheiten

Zu den Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf können z. B. gehören:

▶ Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung

[COPD])

▶ Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen

▶ Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen

▶ Adipositas

▶ Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Er-

krankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen

▶ Trisomie 21

▶ Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)

▶ Aktive neoplastische Krankheiten

 

4.Betreute in Pflegeeinrichtungen (wegen des erhöhten Risikos für schwere Krankheitsverläufe)

 

5.Medizinisches und pflegerisches Personal.

Mit der COVID-19 Impfung soll das arbeitsbedingte Infektionsrisiko gesenkt und die Infektionsübertragung auf das gefährdete Umfeld reduziert werden.

 

 

Ablauf der Corona Impfungen in unserer Praxis – was Sie brauchen

 1.Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, ist eine ärztliche Aufklärung und Einwilligung der zu impfenden Person UND aller Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten erforderlich

2.Sie müssen infektfrei sein
Bei Fieber oder beginnender Erkältung, empfehlen wir, die Impfung zu verschieben.

3.Einen Impftermin

4.Einwilligungsformular

Bitte gehen Sie auf unsere Homepage unter https://praxis-rintheim.de/downloads und laden Sie die Einwilligung in die Corona-Auffrischimpfung herunter.

Bitte bringen Sie diese Impfunterlagen so weit wie möglich ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Impftermin mit.

Bei nicht geschäftsfähigen Patienten benötigen wir zwingend die Unterschrift des gesetzlichen Betreuers oder Bevollmächtigten. Falls diese bei uns in der Praxis noch nicht vorliegt, benötigen wir auch eine aktuelle Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweis/ Die Beurkundung der gesetzlichen Betreuung.

Wenn Sie auf ein ärztliches Aufklärungsgespräch verzichten (und dies im Einwilligungsformular ankreuzen), können Sie direkt an Ihrem Impftermin geimpft werden.

Falls Sie ein persönliches ärztliches Aufklärungsgespräch wünschen, wird dies vor der Impfung durchgeführt. Mit Wartezeiten ist zu rechnen! (Bei nicht geschäftsfähigen Patienten wird dieses Gespräch mit dem Bevollmächtigten bzw. Betreuer geführt. Vereinbaren Sie hierzu zuvor einen separaten Termin).

5.Ihren Impfpass

Bringen Sie unbedingt Ihren Impfpass mit – keine Impfung ohne Impfpass! Falls Sie gar keinen Impfpass haben sollten, können wir Ihnen einen neuen ausstellen. Wir werden keine neuen Impfpässe anstelle von zuhause vergessenen Impfpässen erstellen!

-Wir bescheinigen Ihre Impfungen bei uns, wie üblich, im international gültigen, gelben Impfpass. Von uns durchgeführte Impfungen können in Ausnahmefällen von uns nachgetragen werden.

-Wichtig: Wir machen Eintragungen in Impfpässe nur für Impfungen, die wir selbst durchgeführt haben. Wir machen keinerlei Einträge in Impfpässe und stellen keinerlei schriftliche Bescheinigungen über Corona-Impfungen aus, die wir nicht selbst durchgeführt haben.

-Bitte achten Sie darauf, wenn Sie sich in Impfzentren oder andernorts impfen lassen, eine entsprechende Bescheinigung und Eintragung in Ihren Impfpass vornehmen zu lassen. Nachträgliche Eintragungen durch uns in Ihren Impfpass sind nicht möglich (wenn Sie diesen z.B. bei der Impfung nicht dabei hatten)! Auch bei Verlust Ihrer Impfbescheinigung oder Ihres Impfpasses können wir keine schriftlichen Bescheinigungen über eine Coronaimpfung ausstellen, die nicht von uns selbst durchgeführt wurde.