Regeln zur Rezeptbestellung

Rezepte für Ihre Dauer-Medikation und Überweisungen zu Fachärzten,  zu denen Sie zu regelmässigen Kontrollen gehen, stellen wir Ihnen gerne auf Vorbestellung aus.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Krankenhauseinweisungen, erstmalige Überweisungen und Neuverordnungen von Medikamenten erfordern einen Arztkontakt bzw. ärztliche Rücksprache. Deshalb ist eine Bestellung derselben im Regelfall nicht möglich (es sei denn die ärztliche Rücksprache ist bereits erfolgt).

Wichtig: Folgerezepte für Dauer-Medikation können Sie bei uns grundsätzlich nur nach Vorbestellung abholen.

Die Bearbeitungszeit von Rezeptbestellungen für Dauermedikation liegt immer bei einem Werktag nach dem Bestelltag. D.h. ab dem 2. Werktag nach dem Bestelltag liegen die Rezepte zur Abholung für Sie bereit. (z.B. Bestellung Montag – Abholung Mittwoch, oder Bestellung Freitag – Abholung Dienstag).

  • Damit wir Rezepte ausstellen können, muß vorher einmal im Quartal Ihre Krankenversichertenkarte bei uns eingelesen worden sein, da wir sonst keine Rezepte oder Überweisungen ausstellen können.

  • Bitte bestellen Sie Rezepte für Ihre Dauer-Medikation möglichst frühzeitig.

  • Unsere medizinischen Fachangestellten können nur Folgerezepte für DAUER-Medikamente ausstellen. Bei NEU-Verordnungen von Medikamenten ist immer ein Arztkontakt erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin.

  • Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Anforderung in stationärer Behandlung im Krankenhaus befinden, weil wir in diesem Falle nicht tätig werden dürfen. Wer sich im Krankenhaus befindet, wird vom Krankenhaus mit Medikamenten versorgt. Es ist uns gesetzlich untersagt, Rezepte für Patientinnen und Patienten auszustellen, die sich in stationärer Behandlung befinden.

  • Bei Entlassung aus dem Krankenhaus brauchen wir für die Rezepterstellung der Entlass-Medikation den Krankenhausbrief. Falls neue Medikamente angesetzt wurden, bitten wir Sie oder eine beauftragte Person, mit dem Bericht vorbeizukommen, damit wir die Rezepte ausstellen können. (Nur in diesem Fall können Sie die Rezepte gleich mitnehmen – mit Wartezeiten ist zu rechnen.)

  • Die Dauerverordnung von Medikamenten verpflichtet uns zur regelmäßigen Kontrolle des Therapieerfolges und des Fortbestehens der Indikation. Bitte kommen Sie deshalb regelmäßig in die Sprechstunde, da wir sonst keine weitere Verordnung vornehmen können. In welchen Abständen dies notwendig und sinnvoll ist, bespricht gerne Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen.

  • Ein Postversand von Rezepten durch uns erfolgt nur gegen Porto-Erstattung. Sie können gerne an sich adressierte und frankierte Rückumschläge bei uns hinterlegen.   

  • Bitte teilen Sie uns mit, sofern Sie zuzahlungsbefreit sind.