Informationen für Patientinnen und Patienten der Praxis Calmbach

Wir freuen uns, als Nachfolgepraxis der Praxis Calmbach, die Patientinnen und Patienten der Praxis Calmbach und weitere Patienten aus der Oststadt und Umgebung haus- und fachärztlich weiterzubetreuen.

Ihre freie Arztwahl ist in keiner Weise eingeschränkt. Sie können sich jederzeit von der Ärztin oder dem Arzt Ihrer Wahl weiterbehandeln lassen. (Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht die einzige hausärztliche oder fachärztliche Praxis in der Oststadt oder in Rintheim sind.)

Patienten, die von uns weiterbehandelt werden möchten

Wenn Sie von uns weiterbehandelt werden möchten, benötigen wir Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung:

  • Der Schutz Ihrer Daten ist gesetzlich streng geregelt. Deswegen können wir Sie nur nach vorheriger Einwilligung in unsere Datenverarbeitung behandeln und Einsicht in Ihre Krankenakte der Praxis Calmbach nehmen.

  • Das erforderliche Dokument (Formular Einverständnis zur Erhebung / Übermittlung von Patientendaten) können Sie bei uns in der Praxis ausfüllen und unterschreiben. Sie finden es auch im Downloadbereich auf dieser Homepage – gerne können Sie es ausdrucken und uns per Post oder Fax zukommen lassen.

  • Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, wir möchten Sie gerne kennenlernen.

Patienen im HZV (Hausarztzentrierte Versorgung)- Programm der Praxis Calmbach:

Wir nehmen nicht am HZV teil, da wir als interdisziplinäre Gemeinschaftspraxis mit Hausärzten und Internisten ein größeres Spektrum abdecken (siehe hier).

Daß wir kein HZV anbieten, ist für Sie deshalb ausdrücklich kein Nachteil. Alle HZV Patienten können von uns als gesetzlich Versicherte problemlos weiterbehandelt werden. Sie müssen dazu nichts unternehmen.

Patienten, die zu einem anderen Hausarzt wechseln möchten

Der Umgang mit den Patientenakten bei einem Praxisübergang ist gesetzlich genau geregelt.

Wir nehmen alle Akten der Praxis Calmbach im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (im Allgemeinen 10 Jahre) in Verwahrung. Diese werden verschlossen aufbewahrt und ohne Ihr Einverständnis wird niemand darin Einsicht nehmen. Die Originale dürfen wir nicht herausgeben, da wir gesetzlich zu einer mindestens 10-jährigen Aufbewahrung verpflichtet sind.

Sie haben nach dem BGB das Recht auf Einsichtnahme in Ihre Patientenakte und auf die Erstellung von Kopien derselben.

Falls Sie zu einem anderen Hausarzt wechseln möchten, oder aus irgendeinem anderen Grund Ihre Patientenakte brauchen, benötigen wir:

1.Ihre vollständige, unterschriebene Einverständniserklärung (Formular Einverständnis zur Erhebung / Übermittlung von Patientendaten), damit wir Einsicht in die Patientenakte der Praxis Calmbach nehmen, und Ihnen Kopien der Patientenakte anfertigen können.

2. Ihren vollständigen, unterschriebenen Auftrag zur Erstellung von Kopien aus der Patientenakte und Kostenübernahmeverpflichtung (siehe hier), für die Kopierkosten und ggf. Versandkosten bei Wunsch nach Postversand.
(§ 630 Abs. 2 S. 2 BGB verpflichtet den Patienten zur Erstattung der für die Erstellung der Abschriften/ Kopien entstandenen Kosten. Die Kopierkosten betragen 0,50€ pro kopierter Seite. Gerne informieren wir Sie, wie umfangreich Ihre Patientenakte ist, und wie viele Seiten diese umfasst.)
Die Kopien erstellen wir so schnell wie möglich, sobald diese beiden von Ihnen unterschriebenen Dokumente bei uns vorliegen. Sie können sie in der Praxis persönlich unterschreiben, oder diese aus unserem Downloadbereich herunterladen und uns unterschrieben per Post zuschicken. In diesem Fall benötigen wir auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

Liegen diese unterschriebenen Formulare bei uns nicht vor, können wir keine Kopien Ihrer Akten anfertigen oder diese weiterleiten.

Übermittlungsmöglichkeiten Ihrer Patientenakte:

Sie können den Betrag in der Praxis in bar oder mittels EC-Karte begleichen, oder per Vorkasse an die Sparkasse Karlsruhe, IBAN DE41 6605 0101 0108 2930 44 überweisen.

  1. Persönliche Abholung

Die Kopien Ihrer Patientenakte werden Ihnen gegen Vorlage eines Personalausweises und nach Begleichung der Kopierkosten persönlich ausgehändigt.

  1. Postversand

Wir versenden die Kopien Ihre Patientenakte gerne auch nach Begleichen der Kopier- und Portokosten an Sie oder einen Arzt Ihrer Wahl.
In unserem Formular „Auftrag zur Erstellung von Kopien aus der Patienenakte und Kostenübernahmeverpflichtung“ können Sie die Zieladresse angeben.
Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang.

  1. Faxversand

Wir faxen die Kopien Ihre Patientenakte gerne auch nach Begleichen der Kopierkosten an Sie oder einen Arzt Ihrer Wahl.
Die Kopierkosten fallen auch bei Übermittlung der Patientenakte per Fax an, da hierfür zunächst von uns ebenfalls Kopien bzw. Ausdrucke der elektronischen Patientenakte angefertigt werden müssen.

In unserem Formular „Auftrag zur Erstellung von Kopien aus der Patientenakte und Kostenübernahmeverpflichtung“ können Sie Namen und Faxnummer des Adressaten angeben.
(Nach Versand per Fax wird die Kopie der Patientenakte vernichtet, es sei denn Sie geben im selben Formular eine Versandadresse an und übernehmen die Versandkosten.)
Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang.

Andere Übermittlungsmöglichkeiten können wir aus Datenschutzgründen nicht anbieten.

Patienten, die uns keine schriftliche Einverständniserklärung zur Einsicht in Ihre Patientenakte der Praxis Calmbach geben möchten

Falls Sie uns kein schriftliches Einverständnis zur Einsicht in Ihre Krankenakte der Praxis Calmbach geben, ist es uns gesetzlich untersagt, darauf zuzugreifen und Kopien anzufertigen.

In diesem Fall sind weiterhin Dr. med. Gabriele Wiedenmann-Calmbach und Dr. med. Wolfgang Calmbach Ihre verantwortlichen Ansprechpartner zur Einsichtnahme in oder für Kopien aus Ihrer Patientenakte.

Bitte sprechen Sie uns an, wie wir in diesem Fall vorgehen.

Die Dres. Calmbach verlangen nach Beendigung ihrer Praxistätigkeit für Kopien aus Patientenakten ebenfalls entsprechende Kopier- und Versandkosten. Diese sind identisch mit den von uns erhobenen.