Datenschutz: Einwilligung in die Datenverarbeitung/ Schweigepflichtentbindung

  • Alle Informationen im Zusammenhang mit der Behandlung unserer Patientinnen und Patienten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Dies ist gesetzlich unter anderem im Patientenrechtegesetzt geregelt. Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht werden rechtlich streng geahndet.
  • Nicht zuletzt deshalb hat der Datenschutz für uns höchsten Stellenwert.
  • Bitte wahren Sie Abstand und Diskretion an der Anmeldung.
  • Informationen über Patienten dürfen nur an Dritte weitergegeben werden, wenn eine schriftliche Schweigepflichtentbindung von Ihnen bei uns vorliegt. Dies schließt auch alle Verwandten, Ehepartner und andere Lebenspartner ein (soweit diese nicht im Besitz einer entsprechenden Vollmacht sind).
  • Wir empfehlen daher, ggf. eine Schweigepflichtentbindung für Ihre Partner oder Verwandten bei uns zu unterschreiben und zu hinterlegen, damit wir (z.B. auch im Notfall) Auskunft erteilen können. Die Schweigepflichtentbindung finden Sie ebenfalls auf dem Formular Einverständnis zur Erhebung / Übermittlung von Patientendaten