Für Pflegeheime: Anmeldung neuer Heimpatientinnen- und Patienten bei uns

Wichtig: Wir können aus Kapazitätsgründen keine “automatische” Aufnahme von neuen Heimpatientinnen und Patienten garantieren. Bitte fragen Sie frühzeitig vorher bei uns an. Ein Neupatienten-Termin bei uns garantiert keine Übernahme. Bitte kontaktieren Sie uns immer vorab, ob eine Übernahme durch uns möglich ist. Diese Rücksprache muß mit dem Ärzteteam unserer Praxis erfolgen, unsere medizinischen Fachangestellten dürfen keine Übernahme von neuen Heimpatientinnen und Patienten zusagen.
Aufgrund Personalmangels behalten wir uns jederzeit das Recht vor, aus Kapazitätsgründen die Aufnahme von Neupatienten abzulehnen!

1.Krankenversichertenkarte

Sehr wichtig für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten: Bitte schicken Sie jemand mit der Krankenversichertenkarte in unsere Praxis oder faxen Sie uns eine Kopie der Versichertenkarte zu, da wir den Patienten sonst nicht in unserem System anlegen und keine Rezepte erstellen können.

Ohne Versichertenkarte können wir nicht tätig werden. Wir nehmen neue Patientinnen und Patienten nur bei Vorlage der Versichertenkarte oder des Versicherungsnachweises auf.

2.Vorbefunde

Bitte bringen Sie Vorbefunde/ Krankenhausbriefe/ Diagnoselisten/ Medikamentenlisten vorbehandelnder Ärzte mit. Diese werden von uns eingescannt und können sofort wieder mitgenommen werden. Alternativ können Sie uns die Befunde zufaxen. Wir übernehmen keine Patientinnen oder Patienten ohne Entlassbrief oder Ärztliche Unterlagen vorbetreuender Ärzte einschließlich Medikamentenplan.

3.Informationen über Angehörige/ Bevollmächtigte/ gesetzliche Betreuer, Patientenverfügung

Bitte bringen Sie Informationen über Angehörige und gesetzl. Vertreter (Name, Adresse, Telefonnummer, Vollmachten, Betreuungsurkunden) und Patientenverfügungen mit, falls vorhanden. (Diese Daten werden von uns übernommen, die Dokumente eingescannt und gleich wieder mitgegeben), oder faxen Sie uns diese zu.

4.Einwilligung in die Datenverarbeitung

Wir benötigen die vom Patienten oder dessen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Betreuer unterschriebene Einwilligung in die Datenverarbeitung. (Formular Einverständnis zur Erhebung / Übermittlung von Patientendaten). Ebenso eine Kopie der Vollmacht oder Betreuungsurkunde.

Ansonsten ist keine Aufnahme und Behandlung durch uns möglich.

Wir erteilen Auskunft über Patientinnen oder Patienten nur an Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuern, oder an Personen, die der Patient (oder dessen gesetzlicher Vertreter) von der Schweigepflicht entbunden hat. Die Schweigepflichtentbindung finden Sie ebenfalls auf dem Formular Einverständnis zur Erhebung / Übermittlung von Patientendaten

4.Medikamente

Falls Sie dringend Medikamente brauchen, kann der Abholer in diesem Ausnahmefall auf die Erstellung der Rezepte warten (es kann zu längeren Wartezeiten kommen). Ansonsten können wie dringende Rezepte zufaxen. Falls die Rezepte nicht eilig sind, werden diese gegen Portoersatz per Post von uns verschickt. Grundsätzlich erstellen wir Rezepte für Dauer-Medikation nur nach Vorbestellung (siehe hier).